Allgemeine Geschäftsbedingungen
Anm.: Mieter bezieht sich hier auf Frauen, Männer bzw. juristische Personen gleichermaßen.
1. Voranmeldung und Übernahme
Grundsätzlich gilt, dass die Mietsachen beim Vermieter nach erfolgter Voranmeldung und Reservierungsbestätigung abgeholt werden können. Der Vermieter wird sein Möglichstes tun, um Terminwünsche des Mieters zu erfüllen. Für Schäden, die aus einer Nichterfüllung resultieren sollten, wird keine Haftung übernommen.
2 . Mietdauer
Der Vertrag erlischt, sobald sämtliche Mietgegenstände wieder beim Vermieter sind. Falls die Mietgegenstände nicht termingemäß retourniert werden, läuft die Miete automatisch weiter. Ein Miettag entspricht 24 Stunden.
3. Ausweispflicht/Datenschutz
Der Mieter ist verpflichtet, sich mittels eines Passes oder Personalausweises auszuweisen.
Bei Neukunden wird eine Kopie des Ausweises erstellt. Bei einer gewerblichen Miete lassen Sie uns bitte zusätzlich eine Kopie des Firmenbuchauszugs im Vorhinein zukommen.
Folgende Daten des Mieters werden aufgenommen und gemäß der Datenschutzrichtlinie gespeichert:
Vorname, Nachname
Firmenname
Anschrift
Telefonnummer
Email-Adresse
Auf ausdrücklichen Wunsch des Mieters werden die erhaltenen Daten nebst Ausweiskopie nach Retournierung der gemieteten Geräte von uns gelöscht.
4. Kaution und Mietgebühr
Der Mieter muss bei Abholung der Mietgeräte, sofern nicht anders vereinbart, eine Kaution hinterlegen und die Mietgebühr begleichen. Die Höhe der Kaution und Mietgebühr wird während dem Mietvorgang vereinbart.
5. Eigentumsrecht
Die Mietsache bleibt Eigentum des Vermieters. Weitervermietung ist untersagt.
6. Prüfung der Mietsache
Beanstandungen über Mängel an der Mietsache können nur bei der Übernahme derselben geltend gemacht werden. Sofern schriftlich nicht anders festgehalten wurde, hat der Mieter alle Mietgegenstände in gebrauchsfähigem Zustand erhalten.
Allfällige Defekte während des Betriebes sind unvorhersehbar, daher wird vom Mieter ausdrücklich auf jegliche Schadenersatzforderung verzichtet, die auf technische Gebrechen zurückzuführen sind.
7. Sorgfaltspflicht
Die Mietgegenstände sind sorgfältig und sachgemäß zu behandeln. Während des Mietzeitraums allfällig entstandene Mängel und Defekte sind spätestens bei der Rückgabe zu melden.
8. Sicherheitsvorschriften
Der Mieter hat alle notwendigen Sicherheitsvorschriften und Maßnahmen zur Verhinderung von Unfällen einzuhalten.
9. Versicherungsschutz
Der Mieter kann gegen Gebühr in die bestehende Geräteversicherung mit eingeschlossen werden. Die allgemeinen Versicherungsbedingungen liegen bei RentCam vor Ort auf und werden dem Mieter auf Wunsch vorgelegt. Im Falle eines Schadens, dessen Hergang aus fahrlässigem Verhalten resultierte, wird der Versicherer eine Regulierung ablehnen. In so einem Fall ist der Gesamtschaden vom Mieter innerhalb von 14 Tagen zu begleichen.
10. Haftung
Während der Mietdauer lehnt der Vermieter jede Haftung im Zusammenhang mit der Mietsache ab. Das Einhalten von erforderlichen Bewilligungen und behördlichen Auflagen ist Sache des Mieters. Dies bezieht sich auch auf etwaige technische Veränderungen die zum Erlöschen länderspezifischer technischer Spezifizierungen führen. (CEE Zertifizierungen o. Ä.)
11. Rechnungslegung | Offene Zahlungen
Es ist Sache des Mieters uns eine aktuelle Adresse oder Email-Adresse bekanntzugeben. Nach Übermittlung der Rechnung an die uns vorliegende Adresse gilt diese als zugestellt. Sollte die Rechnung an Dritte gehen so ist es Sache des Mieters dafür zu sorgen, dass diese beglichen wird, es sei denn es gibt eine schriftliche, anders lautende Vereinbarung.
12. Inkasso
An offene Forderungen wird seitens der NinoFilm GmbH nach Ablauf des 30 tägigen Zahlungsziels einmalig per Mail mit Lesebestätigung erinnert. Wenn nötig werden zwei Telefonate geführt um eventuelle Unklarheiten zu beseitigen.
Alle weiteren Korrespondenzen nach Ablauf des Zahlungsziels werden verrechnet.
Es gelten grundsätzlich nur schriftliche Vereinbarungen.
Gerichtsstand ist Wien.
Stand: November 2020